Du und dein(e) Partner*in seid glücklich und plant die Zukunft miteinander? Wunderbar! Hier kommen ein paar Themen, über die ihr sprechen solltet – denn die gegenseitige finanzielle Absicherung in einer Beziehung ist wichtig!
Wenn Kinder im Rahmen einer Ehe zur Welt kommen, wird automatisch davon ausgegangen, dass der angetraute Mann der Vater dieser Kinder ist. Ohne Trauschein muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen, um das Sorgerecht zu erhalten. Dies sollte unbedingt bereits vor der Geburt geschehen. Im Fall von Komplikationen bei der Geburt sollte der Vater sein Kind mit nach Hause nehmen dürfen, insbesondere, wenn der Mutter bei der Geburt etwas zugestoßen ist.
Wenn ihr verheiratet seid, greift die gesetzliche Erbreihenfolge, nach der zunächst die Ehepartner*in und die Kinder erben. Ehegatten können sich innerhalb von zehn Jahren bis zu einer halben Million Euro steuerfrei vererben oder schenken. Unter Fremden – und dazu zählt ihr als nicht eingetragene Partnerschaft – liegt dieser Betrag bei 20.000 Euro. Außerdem müsst ihr in einem Testament explizit festhalten, dass ihr euch gegenseitig als Erben einsetzt.
Du sagst, von solchen Beträgen träumst du nicht einmal? Betrachten wir das mal anders: 20.000 Euro verteilt auf zehn Jahre sind 2000 Euro pro Jahr. Nehmen wir an, dein*e Partner*in ist in Elternzeit und hat wenig eigenes Einkommen. Deshalb zahlst du den Urlaub, in den sie/er mit Freunden fährt (ohne dich). Wieviel kostet der Urlaub? Und dann kommt noch ein teures Geschenk dazu, schon seid ihr bei 2.000 Euro im Jahr. Und spätestens im Ernstfall – Erbe – ist 20.000 Euro nicht mehr viel Geld.
An dieser Rechtslage könnt ihr nichts ändern. Ihr solltet euch dessen nur bewusst sein, wenn ihr z.B. ein Testament verfasst.
Häufig gibt es bei Paaren mit Kindern eine Rollenverteilung, in der eine*r der beiden sich stärker auf die Familie konzentriert und der/die andere stärker auf die Karriere. Über die Jahre kann diese Rollenverteilung zu großen Unterschieden in (eigenem) Vermögen führen – insbesondere, wenn wir die Rentenansprüche hinzu zählen. Bei verheirateten Paaren wird der gesamte Vermögenszuwachs im Fall einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt (zum Thema Ehe-/Partnerschaftsvertrag schreibe ich weiter unten noch etwas). Bei nicht verheirateten Paaren greift diese Regel nicht; sobald ihr euch trennt, besteht keinerlei Verpflichtung gegenüber dem/der Ex-Partner*in. Das solltet ihr unbedingt in einem Vertrag regeln.
Entgegen landläufiger Meinung hat eine Ärztin im Ernstfall, z.B. nach einem Unfall, strikte Schweigepflicht. Das heißt, sie darf nicht einmal Familienangehörigen oder Ehepartner*innen Auskunft erstatten – es sei denn, die Patientin hat diesem ausdrücklich zugestimmt. Diese Zustimmung kann entweder verbal kundgetan werden – dafür muss die Patientin bei Bewusstsein sein. Oder sie wird in Form einer Patientenverfügung formell geregelt.
Wenn eine Patientenverfügung nicht vorliegt und die Patientin zum Beispiel im Koma liegt, versucht die Ärztin, dem mutmaßlichen Willen der Patientin gerecht zu werden. Dafür wendet sie sich normalerweise an Angehörige und Ehepartner*in.
Ein gesetzliches Recht auf Information oder darauf, eine Entscheidung zu treffen, haben Partner*in und Angehörige jedoch nicht. Es ist also enorm wichtig, eine Patientenverfügung auszufüllen und klar festzulegen, wer im schlimmsten Fall Informationen erhalten und Entscheidungen treffen darf.
„In guten wie in schlechten Zeiten.“ Auch ohne Trauschein geltet ihr in einer Beziehung als Bedarfsgemeinschaft, sobald ihr mindestens 12 Monate zusammenwohnt. Das bedeutet, dass ihr für einander finanziell verantwortlich seid. Ihr müsst also für einander aufkommen. Es geht nicht, dass eine*r von euch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezieht, während die/der andere Großverdiener*in ist.
Einen Ehe-/Partnerschaftsvertrag könnt ihr auch in einer nicht-formalisierten Beziehung oder nachträglich (auch Jahre nach der Hochzeit) verfassen. Wichtige Themen, die ihr dort festhalten könntet, sind:
Details zum Ehevertrag kannst du hier und hier nachlesen.
Der Ehevertrag hat bei uns häufig einen faden Beigeschmack. „Wir sind so glücklich, und du denkst schon ans Ende unserer Beziehung? Du bist so unromantisch!“ Dabei können wir den Vertrag auch andersherum betrachten. Was, wenn ich als Partner*in sage: „Du bist mir so wichtig, dass ich möchte, dass es dir immer gut geht. Selbst, wenn unsere Beziehung in die Brüche gehen sollte, möchte ich, dass es dir genauso gut geht wie mir. Und das möchte ich schriftlich festhalten.“? Und plötzlich ist der Ehevertrag die ultimative Liebeserklärung!
In einer Partnerschaft gibt es viele rechtliche Aspekte, die wir beachten sollten. Einige davon werden in der Ehe automatisch für uns geklärt; (fast) alle können wir auch selbst organisieren. Egal ob mit Trauschein oder ohne, sollten wir diese Themen besprechen und angehen. Dann können wir uns im Ernstfall auf die Problemlösung konzentrieren und müssen uns nicht über Rechtliches den Kopf zerbrechen.
Mehr zum Thema lest ihr auf Claudias Blog
Illustration: Stefanie Berkmann
5 Kommentare
Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass das Auskunftsrecht nur für Eheleute und Familienmitglieder besteht. Ich und mein Freund sind nicht verheiratet und werden mit unserem Anwalt für Familienrecht sprechen, wie wir die Rechte am besten abklären können und ob wir wirklich dafür heiraten müssen.
Die Erkundung alternativer Anlageformen für die Rente in einer Beziehung ist eine gemeinsame Reise zu finanzieller Sicherheit. Es schafft Gespräche über Ziele und Risikobereitschaft, stärkt die Partnerschaft und das Vertrauen in die Zukunft. Die gemeinsame Planung für die Rente ist ein Weg, um als Team eine solide Basis für ein erfülltes Leben nach dem Arbeitsleben zu legen.